Ratgeber Treppenhausreinigung

Zwei Modelle für saubere Treppen und Flure

In vielen Mehrfamilienhäusern regelt die Hausordnung, wer wann putzt. Andere Häuser beauftragen eine Reinigungsfirma. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die wir hier sachlich gegenüberstellen.

So funktioniert die Reinigung nach Hausordnung

Bei diesem Modell übernehmen die Bewohner die Reinigung abwechselnd oder jeweils für ihr Stockwerk. Oft hängt ein Plan im Eingangsbereich, der festlegt, wer in welcher Woche zuständig ist. Damit diese Pflicht wirksam ist, muss sie in der Regel Teil des Mietvertrags sein, zum Beispiel über eine dort einbezogene Hausordnung.

Typisch ist eine Aufteilung nach Wochen oder nach Stockwerken. Bei der wöchentlichen Variante ist jeweils ein Haushalt für das ganze Treppenhaus zuständig. Bei der Aufteilung nach Stockwerken reinigt jeder den Abschnitt vor seiner Wohnung bis zum nächsten Treppenabsatz. Eingang, Keller und Außenbereiche werden oft gesondert geregelt.

Der Vorteil liegt auf der Hand. Es entstehen keine Rechnungen einer Reinigungsfirma, die über die Nebenkosten verteilt werden. Dafür investieren die Bewohner ihre eigene Zeit und brauchen eigenes Material wie Besen, Eimer und Reinigungsmittel.

Wo das Modell an Grenzen stößt

Die Reinigung nach Plan funktioniert gut, solange alle mitziehen. In der Praxis putzt jeder Haushalt unterschiedlich gründlich. Manche Bewohner sind beruflich viel unterwegs, andere können wegen ihres Alters oder einer Krankheit keine Treppen mehr wischen. Dann müssen sie selbst für Ersatz sorgen. Bleibt die Reinigung liegen, entsteht schnell Ärger unter den Nachbarn, und am Ende muss oft die Hausverwaltung vermitteln.

Hinzu kommt, dass Flächen wie Handläufe, Briefkästen, Fensterbänke oder das Glas in der Haustür im Alltag gern vergessen werden. Auch der richtige Umgang mit dem Bodenbelag ist nicht jedem bekannt. Zu viel Wasser oder ein ungeeignetes Mittel kann empfindliche Beläge auf Dauer angreifen. Gerade in der nassen Jahreszeit reicht eine Reinigung pro Woche im Eingangsbereich oft nicht aus, und wer gerade nicht an der Reihe ist, fühlt sich für den Schmutz am Eingang nicht verantwortlich.

Übersicht

Beide Modelle im direkten Vergleich

Die Übersicht stellt die Reinigung durch die Bewohner und die Vergabe an eine Firma bei vier typischen Kriterien gegenüber.

Hausordnung und Reinigungsfirma im VergleichKriteriumBewohner nach PlanReinigungsfirmaRegelmäßigkeitHängt von jedemeinzelnen Haushalt abFester Turnus undvereinbarter WochentagAusfallBewohner sorgenselbst für ErsatzEingearbeiteteVertretungUmfangNebenflächen werdenleicht vergessenFestgelegt imLeistungsverzeichnisKostenKeine Rechnung, dafüreigene Zeit und MaterialMeist über dieBetriebskosten verteilt
Schematische Gegenüberstellung, die konkrete Regelung ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung.

Was eine Reinigungsfirma anders macht

Bei einer beauftragten Treppenhausreinigung ist die Zuständigkeit klar geregelt. Die Reinigung erfolgt in einem festen Turnus und an einem vereinbarten Wochentag. Üblich ist eine wöchentliche Reinigung, ruhige Häuser kommen oft mit einem zweiwöchentlichen Rhythmus aus. Stark genutzte Eingänge reinigen wir bei Bedarf häufiger, vor allem in der nassen Jahreszeit. Den passenden Rhythmus schlagen wir nach einer Besichtigung vor.

Gerade für Hausverwaltungen ist das ein wichtiger Punkt. Statt Beschwerden einzelner Bewohner zu sammeln und zwischen Nachbarn zu vermitteln, gibt es einen festen Ansprechpartner für die Treppenhausreinigung. Fragen zum Umfang oder Änderungswünsche lassen sich direkt mit dem Betrieb klären.

Reinigungswagen mit gelbem Warnschild in einem hellen Treppenhaus

Fester Umfang statt persönlicher Auslegung

Was gereinigt wird, steht im Leistungsverzeichnis. Dazu gehören zum Beispiel Treppen, Stufen und Podeste einschließlich Kanten und Sockelleisten, feucht abgewischte Handläufe und Geländer, streifenfrei gereinigte Haustüren und Glasflächen sowie Briefkästen, Klingeltableaus und Lichtschalter. Auf Wunsch kommen Aufzug, Kellerabgänge oder die Waschküche hinzu. Reinigungsmittel und Geräte bringen wir mit, im Haus brauchen wir nur einen Strom- und Wasseranschluss.

Wir reinigen von oben nach unten und wischen die Stufen nur leicht feucht, damit niemand auf nassen Flächen ausrutscht. Die Mittel richten sich nach dem jeweiligen Belag und werden nach Herstellerangabe dosiert. Am Ende jedes Durchgangs kontrollieren wir das Ergebnis.

Eine feste Reinigungskraft kennt das Haus und seine Besonderheiten. Fällt sie wegen Urlaub oder Krankheit aus, übernimmt bei uns eine eingearbeitete Vertretung.

Kosten, Umstellung und Mischformen

Die Kosten einer Reinigungsfirma werden in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter verteilt, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt von der Zahl der Etagen, den Belägen, dem Turnus und dem gewünschten Umfang ab. Für die Bewohner bedeutet das eine Ausgabe, dafür entfällt der eigene Putzdienst.

Für Bewohner, die bisher selbst geputzt haben, ist dieser Wechsel oft eine Entlastung. Andere, die gern selbst Hand anlegen, empfinden die zusätzliche Position in der Nebenkostenabrechnung als Nachteil. Es lohnt sich, die Meinungen im Haus vorher einzuholen.

Wenn ein Haus umstellen möchte

Soll ein Haus von der Reinigung durch die Bewohner auf eine Firma wechseln, sind die bestehenden Mietverträge maßgeblich. Ob und wie eine Umstellung bei laufenden Verträgen möglich ist, sollten Vermieter rechtlich prüfen lassen. In Eigentümergemeinschaften entscheidet in der Regel die Versammlung über die Vergabe. Ein konkretes Angebot hilft bei der Entscheidung, weil alle sehen, was die Reinigung umfasst.

Mischformen im Alltag

Manche Häuser kombinieren beide Modelle. Die Bewohner kümmern sich um den laufenden Alltag, und eine Firma übernimmt in größeren Abständen eine gründlichere Reinigung, etwa eine maschinelle Grundreinigung stark beanspruchter Böden. Auch nach einem Wasserschaden oder einem Umzug ist eine einmalige Zusatzreinigung möglich. Ergänzend lassen sich Glasreinigung, Gehwegreinigung und Winterdienst vergeben.

Welche Lösung passt, hängt vom Haus und seinen Bewohnern ab. Den Leistungsumfang finden Sie auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung. Für eine Besichtigung erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Reinigung im Mehrfamilienhaus

Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?

Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Ist dort eine Reinigungspflicht vereinbart, etwa über die Hausordnung, müssen Sie sich daran halten. Ohne Vereinbarung ist die Reinigung Sache des Vermieters. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Wer sorgt für Ersatz, wenn ich verhindert bin?

Bei der Reinigung nach Hausordnung kümmern Sie sich in der Regel selbst um Ersatz, etwa durch einen Tausch mit Nachbarn. Bei einer beauftragten Firma übernimmt bei Ausfall der festen Reinigungskraft eine eingearbeitete Vertretung.

Wie oft reinigt eine Firma das Treppenhaus?

Üblich ist eine wöchentliche Reinigung. Ruhige Häuser kommen oft mit zwei Wochen aus, stark genutzte Eingänge brauchen bei Bedarf mehr. Den passenden Rhythmus schlagen wir nach einer Besichtigung vor und stimmen auch den Wochentag mit Ihnen ab.

Kann eine Firma nur einzelne Aufgaben übernehmen?

Ja, der Umfang wird individuell festgelegt. Möglich ist zum Beispiel eine regelmäßige Reinigung der Treppen oder eine einmalige Zusatzreinigung nach einem Umzug. Auch eine maschinelle Grundreinigung stark beanspruchter Böden lässt sich gezielt beauftragen.

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