Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erbringen von Gebäudereiniger – Leistungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt werden.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
- Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einem Auftrag zugestimmt hat.
- Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach der Art und Umfang schriftlich, oder mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
- Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als Auftragsrechts erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich- spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
- Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme- ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach Schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk, als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
- Werden vom Auftraggeber bei vertraglich festgelegten Leistungen berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung Verpflichtet. Für Mängel und Schäden die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber, keine ausreichende Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
- Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
- Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Aufmaß
- Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
- Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
- Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgelegten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden Tariflichen und gesetzlichen, insbesondere Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vom Ihm abgeschlossen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontobezüge werden nicht anerkannt.
- Bei Überschreitungen des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Gültigen Basiszins gemäß des § 247 BGB berechnet.
- Bei Nichteinhaltung von Terminen ohne Absage von 48 Stunden vor dem Termin werden Ihnen 30% der Kosten des Wertes auferlegt die Ihren Auftrag entsprechen.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An der Stelle der wirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.